Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 schreibt vor, dass Verkehrswege in Industriehallen und Lagern klar zu kennzeichnen sind. Ergänzend regelt ASR A1.8 die Mindestbreiten für Fahrwege. Beide Regelwerke setzen die europäische Richtlinie 92/58/EWG zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz in deutsches Recht um. Zusätzlich gelten die DGUV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Das Farbsystem ist dabei nicht optional: Gelb kennzeichnet Fahrwege und Lagerbereiche, rot-weiße Schraffierungen markieren Sperrzonen und temporäre Gefahrenstellen, Grün steht für Fluchtwege und Erste-Hilfe-Stationen. Eine vollständige Hallenmarkierung deckt alle diese Bereiche in einem Gesamtkonzept ab, nicht als Einzelmaßnahme, sondern als abgestimmtes Kennzeichnungssystem für die gesamte Industrieanlage.
Für den Innenbereich einer Logistikhalle kommen zwei bewährte Verfahren zur Bodenmarkierung zum Einsatz: hochwertige Bodenmarkierungsbänder, die auf den Untergrund aufgeklebt werden, sowie 2K-Farben, die im Sprühverfahren aufgetragen werden. Beide Methoden erfüllen die gängigen Anforderungen an Verschleißfestigkeit und Sichtbarkeit – auch in Bereichen mit intensivem Staplerverkehr. Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt dabei von Faktoren wie Untergrundqualität, Verkehrsbelastung und den geltenden Normen ab, etwa der ASR A1.3 zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz.