// Ratgeber · Parkplatz

Bodenmarkierung Behindertenparkplatz: normgerecht, dauerhaft, auf einen Blick erkennbar

Bodenmarkierung Behindertenparkplatz: Barrierefreie Stellplätze müssen nach DIN 18040-3 mit dem internationalen Rollstuhlfahrer-Symbol, kontrastreichen Linien und Mindestmaße von 3,50 m Breite und 5,00 m Länge gekennzeichnet sein. Auf privaten Parkflächen kann die Bodenmarkierung allein ausreichen, im öffentlichen Raum ist zusätzlich ein Verkehrszeichen Pflicht.

Behindertenparkplatz mit weißer thermoplastischer Bodenmarkierung und Rollstuhlfahrer-Symbol auf Asphalt
Parkplatz · Praxis
Thema
Behindertenparkplatz
Norm
DIN 18040-3
Mindestmaß
3,50 × 5,00 m
Bürozeiten
Mo–Sa 07–18
// Vertrauen aus der Praxis
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// Vorschriften

Was DIN 18040-3 für Symbol, Maße und Kontrast vorschreibt

Wer einen Behindertenparkplatz falsch oder gar nicht markiert, riskiert Fehlbelegungen und im öffentlichen Bereich einen Verstoß gegen die StVO. Ob Firmenparkplatz, Tiefgarage oder öffentlicher Parkplatz - die Materialwahl und die korrekte Ausführung entscheiden über Haltbarkeit und Rechtssicherheit.

01
Mindestmaße

Mindestbreite 3,50 m, Mindestlänge 5,00 m je Stellplatz

02
Rollstuhlfahrer-Symbol

Rollstuhlfahrer-Symbol als Bodenmarkierung und auf einem Hinweisschild

03
Kontrast

Kontrastreiche Markierungslinien zum angrenzenden Bodenbelag

04
Bewegungsfläche

Bei Heckausstieg: zusätzliche Bewegungsfläche von 2,50 m Tiefe hinter dem Fahrzeug

05
Oberfläche

Rutschfeste Oberfläche, max. 2 % Querneigung und max. 3 % Längsneigung

// Tiefgarage · Übersicht
Behindertenparkplatz mit weißer thermoplastischer Bodenmarkierung und Rollstuhlfahrer-Symbol auf Asphalt

Professionell ausgeführte Bodenmarkierung Behindertenparkplatz mit Rollstuhlfahrer-Symbol und Stellplatzabgrenzung

DIN 18040-3 ist die zentrale Norm für barrierefreie Verkehrsanlagen. Sie legt verbindliche Anforderungen an Behindertenparkplätze fest. Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen breiter als Standardparkplätze sein. Das seitliche Ein- und Aussteigen sowie das Entladen von Rollstühlen erfordert ausreichend Bewegungsraum.

Behindertenparkplatz nach DIN 18040-3: Maße und Markierungspflichten Grundriss eines normgerechten Behindertenparkplatzes mit Bemaßung: 3,50 m Breite, 5,00 m Länge, 2,50 m Bewegungsfläche beim Heckausstieg sowie Kennzeichnungspflichten nach DIN 18040-3. Behindertenparkplatz nach DIN 18040-3 Maße, Markierungen und Kennzeichnungspflichten im Überblick 3,50 m 5,00 m 2,50 m Kennzeichnungspflichten Rollstuhlfahrer-Symbol Weiß auf blauem Grund, mind. 1,00 m Symbolbreite Farbkontrast Heller Kontrast zum Untergrund nach DIN 32975 (visuell) Bewegungsfläche Heckausstieg 2,50 m Tiefe, niveaugleich, max. 3 % Längs- / 2 % Querneigung Schild erforderlich Öffentl. Flächen: VZ 314 + Zusatz- zeichen Rollstuhl (StVO) zwingend Privatflächen: Schild empfohlen Rutschfestigkeit Oberfläche R 10 oder besser nach BGR 181 / DIN 18040-3 Fahrbahn / Zugang Stellplatz Bewegungsfläche (Heckausstieg) Quelle: DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen, Verkehrs- und Freiräume) | Grafik: markiba-markierungen.de
Infografik: Normgerechter Behindertenparkplatz nach DIN 18040-3: Pflichtmaße, Bewegungsfläche und Kennzeichnungsanforderungen im Grundriss. Alle Angaben gelten für den Standard-Seitenausstieg; beim Heckausstieg gelten abweichende Tiefen.

Behindertenparkplätze müssen eindeutig als solche gekennzeichnet und barrierefrei nutzbar sein. Im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt die Kennzeichnung in der Regel durch die Verkehrszeichen 314 oder 315 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol. Ergänzend kann das internationale Rollstuhlsymbol gut sichtbar und dauerhaft als Bodenmarkierung aufgebracht werden.

Bei der Gestaltung der Stellplätze sowie der angrenzenden Wege und Übergänge sind außerdem die Anforderungen an die barrierefreie Orientierung zu berücksichtigen. Taktile Bodenindikatoren können dabei je nach Situation eine Rolle spielen, sind jedoch nicht pauschal für jeden Behindertenparkplatz vorgeschrieben. Auf privaten Parkflächen, etwa in Tiefgaragen oder auf Betriebsgeländen, kann die Kennzeichnung durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Beschilderung an die jeweilige Nutzung und örtlichen Anforderungen angepasst werden.

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// Material

Thermoplastik, Farbe oder Klebefolie: Drei Materialien im Vergleich

Das Wichtigste auf einen Blick

01
Thermoplastik

Thermoplastik hält 8 – 10 Jahre, erfordert aber einen Fachbetrieb mit Gasbrenner

02
Sprühschablone

Sprühschablone + Straßenmarkierungsfarbe: 2 – 4 Jahre Standzeit, DIY möglich

03
Klebefolie

Klebefolie: 0,5 – 3 Jahre, nur für Innenbereiche und temporäre Kennzeichnung geeignet

04
Normkonformität

Alle drei Varianten lassen sich normgerecht nach DIN 18040-3 einsetzen

// Material · Vergleich
Drei Bodenmarkierungsmethoden im Vergleich: thermoplastische Aufschweißung, Sprühfarbe mit Schablone und Klebefolie nebeneinander.

Die Materialwahl bestimmt, wie lange die Bodenmarkierung hält, und ob die Ausführung DIY-tauglich ist oder professionelles Gerät erfordert.

Kriterium EmpfohlenThermoplastik Sprühfarbe + Schablone Klebefolie
Haltbarkeit 8 – 12 Jahre 2 – 4 Jahre 1 – 3 Jahre
Verfahren Aufschweißen mit Gasbrenner oder aufgießen mit Extruder bzw. Ziehschuh Schablone auflegen, sprühen Selbstklebend, zuschneidbar
Untergrund Asphalt, Beton (außen) Asphalt, Beton (außen) Glatte Böden, Innenbereich
Rutschfestigkeit Nachstreumittel möglich Gering ohne Zusatz Abhängig von Produkt
DIN-18040-3-konform Ja Ja Bedingt (außen begrenzt)
Ausführung Fachbetrieb erforderlich DIY möglich DIY möglich
Typische Kosten Ab ca. 80 – 150 EUR/Symbol Ab ca. 20 – 50 EUR/Symbol Ab ca. 15 – 40 EUR/Symbol

Kosten sind Richtwerte ohne Montage; Preise je nach Anbieter und Auftragsgröße abweichend. Haltbarkeitsangaben bei sachgemäßer Verlegung auf geeignetem Untergrund.

Drei Bodenmarkierungsmethoden im Vergleich: thermoplastische Aufschweißung, Sprühfarbe mit Schablone und Klebefolie nebeneinander.

Drei Bodenmarkierungsmethoden im Vergleich: thermoplastische Aufschweißung, Sprühfarbe mit Schablone und Klebefolie nebeneinander.

Thermoplastisches Material, zum Beispiel Premark®, wird bei rund 200 °C in den Asphalt eingeschweißt. Es bildet eine besonders rutschfeste, dauerhaft haftende Schicht. Praxiswerte aus dem professionellen Markierungsbetrieb zeigen: Diese Variante hält selbst auf stark befahrenen Parkflächen 8 bis 10 Jahre ohne Nachbesserung.

Sprühschablonen sind die günstigere Einstiegslösung. Mit einer geeigneten Schablone, gängige Größen für das Behindertensymbol sind 40 × 40 cm bis 60 × 60 cm und Straßenmarkierungsfarbe lässt sich ein Behindertenparkplatz auch ohne Spezialgerät kennzeichnen. Die Standzeit ist allerdings deutlich kürzer.

Klebefolie löst sich unter starker UV-Belastung oder Fahrzeugüberrollungen vorzeitig ab. Für Außenparkplätze ist sie daher nicht geeignet. Thermoplastische Markierung bleibt auf lange Sicht die wirtschaftlichste Wahl im Außenbereich. Mehr zur Verarbeitung lesen Sie unter Thermoplastische Bodenmarkierung, Verfahren und Haltbarkeit.

Starten Sie Ihr Markierungsprojekt mit einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung.

Wir markieren Behindertenparkplätze normgerecht nach DIN 18040-3, von der Maßaufnahme bis zur fertigen Kennzeichnung. Sprechen Sie uns an und erhalten Sie ein transparentes Angebot.

// FAQ

FAQ: Markierung, Schild und Rechtslage, die häufigsten Fragen

Auf privaten Parkflächen: etwa auf Betriebsgeländen, in Tiefgaragen oder bei Einkaufszentren, ist die Bodenmarkierung allein eine ausreichende Kennzeichnung. Im öffentlichen Straßenraum schreibt die StVO zusätzlich ein Verkehrszeichen mit dem Rollstuhlfahrer-Zusatz vor. Die Kombination aus beidem erhöht die Sichtbarkeit und reduziert Fehlbelegungen.
Gesetzlich ist keine einzelne Farbe zwingend festgelegt. Gemäß DIN 18040-3 muss die Markierung jedoch kontraststark zum umgebenden Untergrund sein. In Deutschland hat sich Weiß auf Asphalt als Standard durchgesetzt, weil es den höchsten Kontrast bietet und den StVO-Vorgaben für Straßenmarkierungen entspricht.
Das hängt vom Material ab. Thermoplastische Markierungen halten erfahrungsgemäß 8 bis 10 Jahre. Sprühmarkierungen mit Straßenmarkierungsfarbe erreichen 2 bis 4 Jahre. Klebefolien im Außenbereich halten 0,5 bis 3 Jahre. Entscheidend sind Untergrundvorbereitung, Fahrbelastung und Witterungsexposition.
Behindertenparkplätze dürfen ausschließlich Personen nutzen, die einen gültigen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen besitzen und diesen sichtbar auslegen. Auf privaten Flächen können Eigentümer zusätzliche Regelungen treffen und Abschleppmaßnahmen bei Fehlbelegung einleiten.
Persönliche Beratung durch das Markiba-Team
// Persönliche Beratung

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Sie möchten wissen, welche Markierung für Ihren Behindertenparkplatz geeignet ist? Rufen Sie an oder lassen Sie uns kostenfrei vorbeikommen, wir besichtigen Ihre Anlage und erstellen ein unverbindliches Angebot. Mo–Sa von 07:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

// Kontakt
Bürozeiten Mo–Sa · 07:00–18:00
Standort Auelsweg 22
53797 Lohmar, NRW
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// Weitere Beiträge

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